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ProvenExpert
„Außerordentlich zuvorkommend auch in herausfordernden Situationen.
Fast schon bedauerlich, das ich nur 1 Objekt zu verkaufen hatte.“
15.12.2024
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Wenn Sie lieber erst nachlesen: Darunter stehen die vier Wege, der Zeitpunkt, die Rolle der Bank und was das Haus in Krefeld wert ist.
Scheidungsimmobilien · Krefeld & Niederrhein
Sie haben sich getrennt und besitzen ein Haus, über das Sie noch gemeinsam entscheiden müssen.
Ein persönliches Wort vorab
Wenn Sie auf dieser Seite gelandet sind, steht vermutlich eine Entscheidung an, die Sie sich anders vorgestellt hatten. Zwei Menschen müssen gemeinsam über etwas bestimmen, obwohl sie sich getrennt haben. Und ausgerechnet der größte gemeinsame Wert ist der einzige, den man nicht halbieren kann.
Ich bin selbst geschieden und weiß deshalb, wie schnell aus einer Sachfrage eine Grundsatzfrage wird und was das beide Seiten am Ende kostet. Daher meine Reihenfolge: erst zuhören, dann rechnen, dann entscheiden. Mein Anspruch dabei ist einfach: Es soll jeder als Gewinner aus der Sache herausgehen.
Auf dieser Seite habe ich zusammengetragen, was in einer Trennung über die Immobilie zu wissen ist: die vier Wege, die Steuerfalle beim Auszug, die Rolle der Bank und den Punkt, an dem Gespräche kippen. Lesen Sie in Ruhe. Und wenn Sie lieber sprechen: Das Erstgespräch kostet nichts, auch dann, wenn zunächst nur einer von Ihnen beiden anruft.
Ihr Andreas NagelVertriebsleiter Immobilienteam Krefeld · über 27 Jahre Vertriebserfahrung
Andreas Nagel · Krefeld, Stand August 2026
Kurz gefasst
Das Wichtigste in 30 Sekunden
Bei einer Scheidung muss die gemeinsame Immobilie nicht zwingend verkauft werden. Es gibt vier Wege: gemeinsamer Verkauf mit Aufteilung des Erlöses, Übernahme durch einen Partner mit Auszahlung des anderen, gemeinsames Halten und Vermieten oder, in seltenen Fällen, die Realteilung. Sind beide im Grundbuch eingetragen, kann keiner allein verkaufen. Ohne Einigung bleibt nur die Teilungsversteigerung nach § 180 ZVG, die in der Regel deutlich weniger einbringt. Tragfähig wird eine Lösung meist erst, wenn drei Punkte geklärt sind: ein Verkehrswert, dessen Herleitung beide Seiten nachvollziehen können, die Zusage der finanzierenden Bank und der Zeitpunkt. Ein Verkauf vor Rechtskraft der Scheidung vermeidet steuerliche Fallstricke, die nach dem Auszug eines Partners entstehen können.
Die Teilungsversteigerung nach § 180 ZVG bleibt rechtlich immer möglich, bringt aber in der Regel weniger ein als ein freihändiger Verkauf und ist damit für beide Seiten das schlechteste Ergebnis. Bundesweit endet nur rund ein halbes Prozent der Fälle so.
4Wege aus der gemeinsamen Immobilie
10 JahreSpekulationsfrist nach § 23 EStG
6,5 %Grunderwerbsteuer in Nordrhein-Westfalen
0,5 %der Fälle enden in einer Teilungsversteigerung
Ein Haus lässt sich nur ganz übertragen oder ganz verkaufen.
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Die Ausgangslage
Die vier Wege aus der gemeinsamen Immobilie
Bei einer Trennung ist die Immobilie fast immer der größte gemeinsame Vermögenswert. Sie ist Geld, aber sie ist auch das Wohnzimmer, in dem die Kinder groß geworden sind. Deshalb wird über sie selten so nüchtern gesprochen, wie es nötig wäre.
Dazu kommt ein sehr praktisches Problem. Ein Depot lässt sich teilen, ein Konto aufteilen, ein Auto verkaufen. Ein Haus kann man nur ganz übertragen oder ganz verkaufen, und an dieser Unteilbarkeit hängen sich die meisten Trennungen fest.
Weg 1 · Der Regelfall
Gemeinsam verkaufen
Beide verkaufen zusammen an einen Dritten, das Darlehen wird aus dem Kaufpreis abgelöst, der Überschuss wird geteilt.
Wann es passtDer häufigste und meist sauberste Weg. Beide bekommen Liquidität, beide sind aus der Haftung, beide können neu anfangen.
Weg 2
Ein Partner übernimmt
Einer wird Alleineigentümer und zahlt den anderen aus, finanziert oder verrechnet mit anderen Vermögenswerten.
Wann es passtWenn die Kinder im gewohnten Umfeld bleiben sollen und die Bank den übernehmenden Partner allein für tragfähig hält. Der zweite Teil scheitert häufiger als der erste.
Weg 3
Gemeinsam halten und vermieten
Beide bleiben Eigentümer, die Immobilie wird vermietet, Einnahmen und Kosten werden geteilt.
Wann es passtNur, wenn beide auf Jahre hinaus verlässlich zusammenarbeiten können. Bei jeder Reparatur ist wieder eine gemeinsame Entscheidung nötig.
Weg 4 · Selten
Realteilung
Aufteilung in zwei rechtlich getrennte Einheiten, etwa bei einem Zweifamilienhaus oder einem teilbaren Grundstück.
Wann es passtBaurechtlich selten möglich und emotional oft die schwierigste Variante, weil man Nachbar bleibt.
Mit der Teilungsversteigerung wird in Trennungen viel gedroht und selten ernst gemacht. Bundesweit betrifft sie nur rund 0,5 Prozent der Fälle, etwa 3.500 Verfahren jährlich, Erbfälle eingerechnet. Wer damit droht, will nach meiner Erfahrung vor allem gehört werden.
Geld kann man besser verteilen als Steine und Fenster.Andreas Nagel
Beide Partner, ein Tisch, dieselben Zahlen.
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Das Gespräch
Der Punkt, an dem es kippt: Wer redet mit wem?
In fast jeder Trennung gibt es eine Phase, in der die beiden Partner nicht mehr direkt miteinander sprechen, sondern über Dritte: über Anwälte, über die Kinder, über Freunde. Sobald das die Immobilie erreicht, wird jede Sachinformation zur Parteiinformation und entsprechend misstrauisch aufgenommen.
Deshalb ist die wichtigste Regel bei einer Scheidungsimmobilie zugleich die unbequemste: Beide sitzen am selben Tisch, oder es funktioniert nicht. Vertragen muss man sich dafür nicht. Aber eine Zahl, die nur eine Seite gehört hat, ist für die andere keine Zahl, sondern eine Behauptung.
Fallbeispiel
Der Auftraggeber, der seinen eigenen Verkauf ausbremste
Ein Mittelhaus in Mönchengladbach, beide Ehepartner im Grundbuch. Der Mann kam auf mich zu, er wollte den Verkauf. Doch je weiter wir kamen, desto zäher wurde es: Termine verschoben sich, Zusagen wurden relativiert. Gebremst hat ausgerechnet der Mann, der mich beauftragt hatte.
Der Grund war Misstrauen. Er war überzeugt, in jedem Gespräch übervorteilt zu werden, und je mehr allein mit ihm gesprochen wurde, desto stärker wurde dieser Verdacht.
Irgendwann habe ich den Satz gesagt, der die Sache gedreht hat: „Ich rede nicht weiter mit Ihnen über die Sache, bevor wir nicht Ihre Frau mit an den Tisch geholt haben.“ Das war unangenehm und riskant, ich hätte den Auftrag verlieren können. Aber von diesem Termin an lief es. Beide bekamen dieselben Zahlen zur selben Zeit, es gab nichts mehr, das der eine dem anderen voraushatte.
Die Frau sagte mir später einen Satz, den ich nicht vergessen habe: „Herr Nagel, ich bin so erleichtert, dass Sie einen Zugang zu meinem Mann haben. Das habe ich vorher nicht geschafft.“
Es ist nicht immer angenehm, aber es ist immer zielführend.Andreas Nagel
Die Reihenfolge von Auszug, Übertragung und Scheidung ist eine Rechenaufgabe, und sie gehört vor die erste Unterschrift.
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Recht & Geld
Zeitpunkt und Steuern: der teuerste vermeidbare Fehler
Es gibt eine steuerliche Falle, die in Trennungen regelmäßig zuschnappt und die viele Betroffene erst kennen, wenn der Bescheid da ist.
Spekulationssteuer nach dem Auszug
Beim Verkauf einer Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach Anschaffung fällt Einkommensteuer auf den Veräußerungsgewinn an (§ 23 EStG). Ausgenommen ist die Immobilie, die zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde, und zwar im Verkaufsjahr und in den beiden Jahren davor.
Genau hier entsteht das Problem: Zieht ein Partner aus und überträgt später seinen Miteigentumsanteil an den anderen, nutzt er die Immobilie nicht mehr selbst. Die Befreiung greift für ihn also nicht. Die Nutzung durch den Ex-Partner ist steuerschädlich, selbst wenn das gemeinsame Kind dort wohnt. Der Bundesfinanzhof hat das mit Urteil vom 14. Februar 2023 (Az. IX R 11/21) bestätigt: Der ausgezogene Ehemann, der 2017 seinen hälftigen Anteil an die im Haus verbliebene Ehefrau verkaufte, musste den Gewinn versteuern.
Was daraus folgt: Unproblematisch sind eine Übertragung vor dem Auszug, ein Verkauf, solange beide die Immobilie noch selbst nutzen, oder das Abwarten der Zehnjahresfrist. Die Reihenfolge von Auszug, Übertragung und Scheidung ist damit eine Rechenaufgabe und gehört vor der ersten Unterschrift auf den Tisch eines Steuerberaters.
Zwei weitere Punkte werden häufig falsch erinnert.
Grunderwerbsteuer
Überträgt ein Ehegatte seinen Anteil im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung nach der Scheidung an den anderen, ist dieser Erwerb nach § 3 Nr. 5 GrEStG grunderwerbsteuerfrei. Voraussetzung ist der Zusammenhang mit der Scheidung. Beim Verkauf an einen Dritten zahlt dagegen der Käufer, in Nordrhein-Westfalen 6,5 Prozent.
Nutzungsentschädigung
Bleibt ein Partner nach der Trennung allein im gemeinsamen Haus, kann der ausgezogene Partner eine Nutzungsentschädigung verlangen. Häufig falsch dargestellt ist die Zäsur: § 1361b Abs. 3 S. 2 BGB gilt ab der Trennung bis zur Rechtskraft der Scheidung, nicht nur im Trennungsjahr. Erst danach greift § 745 Abs. 2 BGB. Die Höhe orientiert sich an der ortsüblichen Miete, wird in der Praxis aber häufig mit Unterhalt und Darlehensraten verrechnet. Was am Ende übrig bleibt, rechnet ein Familienrechtsanwalt aus.
Zugewinnausgleich in zwei Minuten
Ohne Ehevertrag leben Ehepaare in Deutschland in Zugewinngemeinschaft. Das heißt nicht, dass beiden alles gemeinsam gehört; jeder bleibt Eigentümer dessen, was auf seinen Namen läuft. Erst bei der Scheidung wird verglichen: Um wie viel ist das Vermögen jedes Partners während der Ehe gewachsen (§ 1373 BGB)? Wer den größeren Zuwachs hat, zahlt dem anderen die Hälfte der Differenz.
Die Immobilie geht mit ihrem Verkehrswert zum Stichtag in diese Rechnung ein. Damit wird der Wert unmittelbar zur Geldfrage, und das erklärt, warum darüber so hart gestritten wird.
Geerbt oder geschenkt? Solches Vermögen zählt nach § 1374 Abs. 2 BGB zum privilegierten Anfangsvermögen und wird dem Anfangsvermögen des Empfängers zugerechnet, bleibt im Grundsatz also bei ihm. Der Wertzuwachs während der Ehe fällt allerdings in den Zugewinn. Wer während der Ehe ein Haus erbt, das sich anschließend verdoppelt, teilt den Zuwachs. Wer stattdessen Gütertrennung vereinbart, schließt den Zugewinnausgleich vollständig aus, mit allen Konsequenzen, auch für den wirtschaftlich schwächeren Partner. Über beides entscheidet man am besten beim Notar.
Der Kreditvertrag ändert sich durch eine Trennung nicht. Beide haften gesamtschuldnerisch weiter.
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Finanzierung
Die Bank: der Punkt, an dem viele Einigungen platzen
Der Kreditvertrag ändert sich durch eine Trennung nicht. Beide Ehepartner haben ihn unterschrieben, beide haften gesamtschuldnerisch weiter, unabhängig davon, wer ausgezogen ist und wer die Raten zahlt. In Trennungsgesprächen kommt dieser Punkt meist viel zu spät zur Sprache.
Bei Übernahme durch einen Partner
Die Bank muss den anderen ausdrücklich aus der Haftung entlassen. Sie tut das nur, wenn der verbleibende Partner die Finanzierung allein tragen kann. Viele Paare einigen sich mündlich auf eine Übernahme, ohne diese Zusage eingeholt zu haben, und stehen Monate später wieder am Anfang. Deshalb klärt man sie besser vor allem anderen.
Bei einem Verkauf
Das Darlehen wird aus dem Kaufpreis abgelöst. Läuft die Zinsbindung noch, kann die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Deren Höhe sollte man kennen, bevor man einen Preis verhandelt; sie kann fünfstellig werden und verschiebt die Rechnung erheblich.
In jedem Fall
Rückstände auf dem gemeinsamen Darlehen schaden der Bonität von beiden. Spätestens wenn einer nach der Trennung eine neue Wohnung finanzieren will, fällt das auf.
Der Wert
Was Ihre Immobilie in Krefeld wert ist
Der Krefelder Markt liegt im Juli 2026 im Mittel bei rund 3.335 Euro je Quadratmeter für Häuser und rund 2.447 Euro für Eigentumswohnungen; Häuser haben im Jahresvergleich um etwa 2,2 Prozent zugelegt. Innerhalb der Stadt ist die Spanne groß, von rund 2.110 Euro in der Stadtmitte bis über 3.830 Euro in Verberg, Forstwald und Traar.
Für eine Trennung ist dieser Durchschnitt allerdings nur Orientierung. Weil der Wert die Grundlage jeder Auszahlung und jeder Zugewinnrechnung ist, muss er hergeleitet sein: aus Vergleichsobjekten im selben Stadtteil, aus den Bodenrichtwerten des Gutachterausschusses, aus dem tatsächlichen Zustand. Ein Wert, den nur eine Seite glaubt, verlängert den Konflikt.
Und er muss finanzierbar sein. Ein Preis, den Käufer zwar zahlen wollen, aber nicht finanziert bekommen, kostet vor allem Zeit. Mit jeder Zinsstufe fällt ein Teil der Interessenten aus der Finanzierung; wer das nicht mitrechnet, verkauft am Ende später und schlechter.
Alles, was ich an den Markt bringe, ist so eingepreist, dass es sowohl verkäuflich als auch finanzierbar ist.Andreas Nagel
Sechs Schritte in fester Reihenfolge. Der gemeinsame Termin steht schon an zweiter Stelle.
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Der Weg
So läuft die Begleitung ab
Schritt 1Getrenntes Erstgespräch mit angekündigtem Ziel
Oft meldet sich zunächst nur eine Seite. Das ist in Ordnung. Von Anfang an ist aber klar: Der nächste Schritt ist ein gemeinsamer Termin. Nichts wird hinter dem Rücken des anderen besprochen.
Schritt 2Bestandsaufnahme und Wertermittlung
Zustand, Baujahr, Modernisierungsstand, Energieausweis, Grundbuch, Restdarlehen, Zinsbindung. Daraus entsteht ein hergeleiteter Verkehrswert, schriftlich und für beide Seiten nachvollziehbar.
Schritt 3Gemeinsamer Termin mit denselben Zahlen
Beide Partner, ein Tisch, eine Informationsbasis. Durchgerechnet werden alle Wege, also Verkauf, Übernahme und Vermietung, jeweils mit dem Betrag, der am Ende bei jedem ankommt, nach Ablösung, Vorfälligkeit, Steuern und Kosten.
Schritt 4Abstimmung mit Anwälten, Notar und Bank
Wir sind keine Rechts- oder Steuerberater. Wir sorgen aber dafür, dass die Immobilienfragen so aufbereitet sind, dass Anwälte und Steuerberater damit arbeiten können, und dass die Bank ihre Zusage gibt, bevor sich jemand auf eine Lösung festlegt.
Schritt 5Diskrete Vermarktung
Auf Wunsch ohne Straßenangabe, ohne Außenschild, mit vorqualifizierten Interessenten. In einer Trennung muss nicht die halbe Nachbarschaft mitlesen.
Schritt 6Beurkundung und Abwicklung
Notartermin, Kaufpreisfälligkeit, Darlehensablösung, Übergabe, Verteilung des Überschusses. Beide Seiten erhalten dieselbe Abrechnung.
Erst zuhören, dann rechnen, dann entscheiden.
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Die Person
Kein Mediator, aber jemand, der beide Seiten hört
Über 27 Jahre Vertriebserfahrung, Schwerpunkt auf Immobilien in besonderen Lebenslagen. Aus der eigenen Scheidung habe ich für mich Konsequenzen gezogen: notarieller Erbvertrag und Ehevertrag, geschlossen zu einem Zeitpunkt, an dem sich solche Dinge noch in Ruhe klären lassen.
Mediator bin ich ausdrücklich nicht und nenne mich auch nicht so. Mein Ziel ist, dass Menschen die Immobilie über uns verkaufen, wenn das für sie sinnvoll ist. Und wenn es nicht sinnvoll ist, sage ich auch, was stattdessen möglich wäre. Beide Seiten wissen damit von Anfang an, woran sie sind.
Einzugsgebiet. Krefeld mit allen Stadtteilen: Bockum, Verberg, Traar, Forstwald, Hüls, Fischeln, Oppum, Linn, Gellep-Stratum, Uerdingen, Cracau, Dießem/Lehmheide, Inrath/Kliedbruch, Gartenstadt, Stadtwald, Königshof, Benrad und Stadtmitte. Dazu der linke Niederrhein und das angrenzende Rheinland: Meerbusch, Willich, Tönisvorst, Kempen, Viersen, Nettetal, Grefrath, Moers, Neukirchen-Vluyn, Neuss, Mönchengladbach und der Duisburger Süden.
„Ich habe Herrn Nagel schon in vielen Verhandlungen begleiten dürfen. Sehr oft ging es da um Komplexe Sachverhalte oder starke Abstände zwischen der Vorstellung des Käufers und Verkäufers.“
V. M., 19.12.2024
„Von der Zusammenarbeit mit Andreas Nagel bin ich begeistert. Seine professionelle Art, seine fundierten Marktkenntnisse und die transparente Kommunikation überzeugen auf ganzer Linie.“
18.12.2024
„Sehr freundlicher und kompetenter Begleiter durch die gesamte Abwicklung.“
17.12.2024
Ein neutraler Dritter, bevor es festgefahren ist
Das Erstgespräch ist kostenfrei und unverbindlich, auch dann, wenn am Ende nicht verkauft wird, und auch dann, wenn zunächst nur einer von Ihnen beiden anruft.
Nein. Es gibt vier Wege: gemeinsamer Verkauf und Aufteilung des Erlöses, Übernahme durch einen Partner mit Auszahlung des anderen, gemeinsames Halten und Vermieten oder, in seltenen Fällen, die Realteilung. Zwingend wird ein Verkauf nur, wenn sich beide nicht einigen und einer die Teilungsversteigerung nach § 180 ZVG betreibt. In der Praxis ist der gemeinsame Verkauf trotzdem meist die sauberste Lösung, weil er beiden Liquidität verschafft und beide aus der gemeinsamen Haftung bringt.
Nicht, wenn Sie beide im Grundbuch stehen. Dann ist die Zustimmung beider zwingend. Steht nur einer im Grundbuch, greift bei Zugewinngemeinschaft zusätzlich § 1365 BGB: Wer über sein gesamtes oder nahezu gesamtes Vermögen verfügt, braucht die Zustimmung des Ehegatten. Da die Immobilie meist den größten Vermögenswert darstellt, ist diese Hürde häufig einschlägig. Im Zweifel gehört diese Frage sofort zu einem Familienrechtsanwalt.
Meist ist ein Verkauf vor Rechtskraft der Scheidung günstiger, solange beide noch Eigentümer sind und die Immobilie zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird. Wer nach dem Auszug seinen Miteigentumsanteil an den Ex-Partner überträgt, kann Spekulationssteuer auslösen. Der Bundesfinanzhof hat das mit Urteil vom 14. Februar 2023 (Az. IX R 11/21) entschieden. Die Reihenfolge von Auszug, Übertragung und Scheidung ist deshalb eine Rechenaufgabe und sollte mit Steuerberater und Anwalt abgestimmt werden, bevor Fakten geschaffen werden.
Bei der Zugewinngemeinschaft, dem gesetzlichen Güterstand ohne Ehevertrag, wird bei der Scheidung verglichen, um wie viel das Vermögen jedes Partners während der Ehe gewachsen ist (§ 1373 BGB). Wer den höheren Zuwachs hat, zahlt dem anderen die Hälfte der Differenz. Die Immobilie geht mit ihrem Verkehrswert zum Stichtag in diese Rechnung ein, weshalb die Bewertung hier keine Nebensache ist. Geerbtes und geschenktes Vermögen zählt nach § 1374 Abs. 2 BGB zum privilegierten Anfangsvermögen; der Wertzuwachs daraus fällt allerdings in den Zugewinn.
Der Kreditvertrag ändert sich durch die Trennung nicht. Beide bleiben gesamtschuldnerisch verpflichtet, unabhängig davon, wer im Haus wohnt oder zahlt. Bei einem Verkauf wird das Darlehen aus dem Kaufpreis abgelöst; läuft die Zinsbindung noch, kann eine Vorfälligkeitsentschädigung anfallen. Bei einer Übernahme muss die Bank den ausscheidenden Partner ausdrücklich aus der Haftung entlassen, und das tut sie nur, wenn der verbleibende Partner die Finanzierung allein tragen kann. Diese Zusage sollte man einholen, bevor man sich auf eine Übernahme einigt.
Nein. Überträgt ein Ehegatte seinen Anteil im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung nach der Scheidung an den anderen, ist der Erwerb nach § 3 Nr. 5 GrEStG von der Grunderwerbsteuer befreit. Voraussetzung ist, dass die Übertragung im Zusammenhang mit der Scheidung erfolgt. Beim Verkauf an einen Dritten trägt der Käufer die Grunderwerbsteuer, in Nordrhein-Westfalen 6,5 Prozent des Kaufpreises.
Möglicherweise ja. Nutzt ein Partner die gemeinsame Immobilie nach der Trennung allein, kann der ausgezogene Partner eine Nutzungsentschädigung verlangen. Anspruchsgrundlage ist ab der Trennung und bis zur Rechtskraft der Scheidung § 1361b Abs. 3 S. 2 BGB, nicht nur für das Trennungsjahr, wie oft zu lesen ist. Erst nach Rechtskraft gilt § 745 Abs. 2 BGB. Die Höhe orientiert sich an der ortsüblichen Miete, wird in der Praxis aber häufig mit Unterhaltsansprüchen und den laufenden Darlehensraten verrechnet. Die konkrete Berechnung gehört in die Hand eines Familienrechtsanwalts.
Bei fehlender Einigung kann jeder Miteigentümer beim Amtsgericht die Teilungsversteigerung nach § 180 ZVG beantragen, um die Gemeinschaft aufzulösen. Sie ist rechtlich real, wirtschaftlich aber für beide Seiten das schlechteste Ergebnis: ein bis zwei Jahre Dauer, Verfahrenskosten und in der Regel ein Erlös deutlich unter dem freihändig erzielbaren Preis, weil jeder Bieter die Zwangslage kennt. Bundesweit betrifft sie nur rund 0,5 Prozent der Fälle. Sie wird viel häufiger angedroht als betrieben, meist von jemandem, der sich nicht gehört fühlt.
Zur Orientierung: Krefeld liegt im Juli 2026 bei durchschnittlich rund 3.335 Euro je Quadratmeter für Häuser und rund 2.447 Euro für Eigentumswohnungen, mit einer Spanne von etwa 2.110 Euro in der Stadtmitte bis über 3.830 Euro in Verberg. Für eine Trennung reicht das nicht aus. Weil der Wert die Grundlage jeder Auszahlung und jeder Zugewinnrechnung ist, muss er objektbezogen hergeleitet werden, aus Vergleichsobjekten, Bodenrichtwerten und dem tatsächlichen Zustand. Und er muss so hergeleitet sein, dass ihn beide Seiten nachvollziehen können.
Ja, und bei einer Scheidungsimmobilie ist das die Voraussetzung dafür, dass es überhaupt funktioniert. Beide erhalten dieselben Informationen zur selben Zeit, es gibt keine Nebenabsprachen und keine unterschiedlichen Wertaussagen. Wir sind keine Mediatoren, führen keine Paargespräche und geben keine Rechtsberatung. Wir sorgen dafür, dass die Sachfragen sachlich entschieden werden, statt zum Hebel im Konflikt zu werden.
Ja. Eine diskrete Vermarktung ist möglich: ohne Straßenangabe im Exposé, ohne Verkaufsschild am Haus, ohne Außenaufnahmen, die das Objekt identifizierbar machen, und mit vorqualifizierten Interessenten statt offener Besichtigungstermine. Das schränkt die Reichweite etwas ein, kostet aber in einem funktionierenden Markt wie Krefeld selten Geld und nimmt vielen Beteiligten sehr viel Druck.
Ja, als Anfang. Das erste Gespräch findet oft mit nur einer Seite statt, und das ist völlig normal. Es ist aber von Anfang an klar, worauf es hinausläuft: auf einen gemeinsamen Termin. Alles andere führt dazu, dass jede Zahl als Parteivortrag gelesen wird. Manchmal ist es leichter, wenn den unbequemen Satz ein Außenstehender ausspricht.